Immobilienkauf in den VAE

Ganzjährig Sonnenschein, das Meer nie weit entfernt, eine extrem niedrige Kriminalitätsrate, moderne Infrastruktur und ein hoher Lebensstandard –  für Ausländer spricht vieles für einen Immobilienerwerb in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Er schien keine Grenzen zu kennen, der Immobilienboom in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Zumindest bis Ende 2008, dann kam das böse Erwachen. Vor allem das bauwütige Dubai hatte unter den Folgen des Immobiliencrashs zu leiden. Doch das Emirat erhob sich wie Phönix aus der Asche. Nach ein paar Jahren der Stagnation verzeichnet die Immobilienbranche wieder hervorragende Wachstumszahlen – und das nicht nur im Emirat Dubai. Kaufpreise und Mieten steigen in den VAE und locken zahlreiche Interessenten in die schicken Wüstenmetropolen. Hier Eigentum zu erwerben, ist einfacher als man denkt und gerade jetzt besonders spannend. Noch gibt es interessante, bezahlbare Objekte, doch bei der positiven Prognose, könnten diese bald rar gesät sein.

Ob als Urlaubsdomizil, Investition, Wohn- oder Firmensitz, emiratische Immobilien  sind bei Ausländern beliebt. Allerdings sollte man sich vorab über den Sinn und Nutzen des Objekts und der rechtlichen Lage im Klaren sein. In den VAE gibt es kein föderales Immobilienrecht, jedes der sieben Emirate hat diesbezüglich seine eigenen Regelungen.

Development Of The Palm Jumeirah In Dubai

Immobilienrecht Dubai

Bereits seit 2002 konnten Ausländer im Emirat Dubai Immobilien erwerben, allerdings auf bestimmte Regionen beschränkt und lediglich mit einer Eintragung im  Eigentümerverzeichnis. Das 2006 verabschiedete „Law No 7 of 2006 regarding Land Registration in the Emirate of Dubai stellt klar, in welchem Maße auch von Ausländern Eigentum an Grundstücken erworben werden kann, und wie die Rechte registriert werden“ (Quelle: Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer). Die Objekte können heute für eine unbegrenzte Zeit erworben werden (Freehold). Das war nicht immer so, früher war der Besitz einer Liegenschaft auf 99 Jahre begrenzt. Was jedoch immer noch Beschränkungen unterliegt, ist die Lage. Ausländer dürfen nur in bestimmten Zonen Immobilien kaufen. Wer jetzt fürchtet, dass Nicht-Emiratis den weniger schönen Teil des Kuchens abbekommen, kann beruhigt sein. Diese ausgewählten Zonen sind sehr attraktiv, wie das Beispiel von The Palm zeigt. Die künstliche Insel ist mittlerweile für viele Prominente ein zweites Zuhause. Aber auch Dubai Marina, Arabian Ranches oder Emirates Hills sind exklusive Plätze, wo es sich hervorragend leben lässt.

Um keine böse Überraschung zu erleben, sollte man sich Maklern anvertrauen, die bei RERA (Real Estate Regulatory Authority) registriert sind. Wer sich für ein Objekt entscheidet, erhält nach dem Kauf und der vollständigen Zahlung den Title Deed, vergleichbar mit einem Grundbucheintrag. Der Erwerbsvorgang ist recht unkompliziert, ein simpler privatschriftlicher Kaufvertrag ist ausreichend – und bindend. Ein weiterer Vorteil: Nach dem Kauf kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden, allerdings ist damit keine Arbeitserlaubnis verknüpft.

 

Immobilienrecht Abu Dhabi

Wer Einwohner eines Mitgliedsstaats der GCC (Gulf Cooperation Council) ist, darf in den Investment Zones Eigentum erwerben. Andere Ausländer hingegen haben nur die Möglichkeit, Wohnungen zu kaufen, verwehrt ist ihnen der Erwerb von Grund und Boden. Aber: Wer Interesse an einer Villa oder einem Bürogebäude im größten Emirat hat, kann ein 99-jähriges Leasehold erwerben, das sich nicht nur auf die Immobilie, sondern auch auf Grund und Boden erstreckt.

 

Steuervorteile?

Die VAE sind ein Steuerparadies, es gibt unter anderem keine Vermögenssteuer, Grundsteuer, Wohnraumsteuer, Erbschaftssteuer, Veräußerungsgewinnsteuer oder Grunderwerbssteuer. Aber: Für ausländische Immobilienbesitzer heißt dies nicht, dass ihre Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen steuerbefreit sind. Die genaue Handhabung ist immer abhängig vom Herkunftsland, in Deutschland beispielsweise müssen diese Einnahmen voll versteuert werden. Davon ausgenommen sind selbstständige Tochtergesellschaften eines in Deutschland ansässigen Unternehmens im Sinne des Außensteuergesetzes. Ihre Gewinne unterliegen nicht der deutschen Besteuerung.

 

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben aus dem Bauboom-Desaster von 2009 gelernt. Angestrebt wird ein Wachstum der Immobilienbranche mit Bedacht und Umsicht. Das macht die VAE für alle, die eine Auszeit unter blauem Himmel oder eine rentable Investition suchen, attraktiver denn je.

Text: Mark Valentini

Fotos: © DTCM